Bereich "Identifikation"
Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 2000 - 2014 (Anlage)
Erschließungsstufe
Teilbestand
Umfang und Medium
1x Mappe Sonderpädagogischer Förderbedarf für Kinder mit Deutsch als Zweitsprache, 2005-2008
1x Mappe Nationaler Aktionsplan für Integration (NAPI), 2007-2011
1x Umschlag mit Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode 2008-2013, 2008-2014
1x Mappe mit Unterlagen zu ECRI, 2000-2005
1x Umschlag mit Unterlagen zum Nationalen Kontaktpunkt EMN, 2004
1x Umschlag divers, 2EB, 2008-2009
Bereich "Kontext"
Name des Bestandsbildners
Bestandsgeschichte
Bereich "Inhalt und innere Ordnung"
Eingrenzung und Inhalt
Der Teilbestand gibt Einblick in die Mitwirkung des Referats für Migration und Schule an nationalen und internationalen Gremien bzw. bei der Umsetzung gesetzgebender Verfahren, wie der Diskussion um Sonderpädagogischen Förderbedarf für Kinder mit Deutsch als Zweitsprache, dem Handlungsfeld Sprache und Bildung des Nationalen Aktionsplans für Integration, dem Regierungsprogramm für die Jahre 2008-2013, sowie den Länderberichten der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) und dem Nationalen Kontaktpunkt des Europäischen Migrationsnetzwerks EMN.
Enthalten sind Stellungnahmen, Berichte, Protokolle und Schriftverkehr, welche größtenteils vertraulich sind.
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Bedingungen des Zugriffs- und Benutzungsbereichs
Benutzungsbedingungen
Für den Teilbestand 4 gelten folgende Schutzfristen:
Es handelt sich großteils um Schriftgut, für welches die Schutzfrist für besondere Kategorien personenbezogener Daten gilt. Für Ausnahmebewilligungen zur Akteneinsicht für wissenschaftliche Zwecke ist eine schriftliche Anfrage an den Trägerverein ZeMiT zu richten.
Die Einsicht darf erfolgen, sofern die 30-jährige (allgemeine) Schutzfrist abgelaufen und die betroffene Person bereits verstorben ist. Ist der Todestag der Person nicht zu ermitteln, gilt eine weitere Schutzfrist von 100 Jahren ab Geburt der betroffenen Person („doppelte Schutzfrist“).
Verwaltungsakten unterliegen einer 30-jährigen Sperrfrist, die ab dem Tag der letzten inhaltlichen Bearbeitung der Unterlagen beginnt.
Öffentliche Unterlagen unterliegen keiner Schutzfrist.