Teilbestand 4 - Ministerielle Arbeitsunterlagen und Stellungnahmen

Divers

Bereich "Identifikation"

Signatur

AT ZEMIT-DAM Schenkung-5-4

Titel

Ministerielle Arbeitsunterlagen und Stellungnahmen

Datum/Laufzeit

  • 2000 - 2014 (Anlage)

Erschließungsstufe

Teilbestand

Umfang und Medium

1x Mappe Sonderpädagogischer Förderbedarf für Kinder mit Deutsch als Zweitsprache, 2005-2008
1x Mappe Nationaler Aktionsplan für Integration (NAPI), 2007-2011
1x Umschlag mit Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode 2008-2013, 2008-2014
1x Mappe mit Unterlagen zu ECRI, 2000-2005
1x Umschlag mit Unterlagen zum Nationalen Kontaktpunkt EMN, 2004
1x Umschlag divers, 2EB, 2008-2009

Bereich "Kontext"

Name des Bestandsbildners

Bestandsgeschichte

Bereich "Inhalt und innere Ordnung"

Eingrenzung und Inhalt

Der Teilbestand gibt Einblick in die Mitwirkung des Referats für Migration und Schule an nationalen und internationalen Gremien bzw. bei der Umsetzung gesetzgebender Verfahren, wie der Diskussion um Sonderpädagogischen Förderbedarf für Kinder mit Deutsch als Zweitsprache, dem Handlungsfeld Sprache und Bildung des Nationalen Aktionsplans für Integration, dem Regierungsprogramm für die Jahre 2008-2013, sowie den Länderberichten der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) und dem Nationalen Kontaktpunkt des Europäischen Migrationsnetzwerks EMN.
Enthalten sind Stellungnahmen, Berichte, Protokolle und Schriftverkehr, welche größtenteils vertraulich sind.

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Bedingungen des Zugriffs- und Benutzungsbereichs

Benutzungsbedingungen

Für den Teilbestand 4 gelten folgende Schutzfristen:
Es handelt sich großteils um Schriftgut, für welches die Schutzfrist für besondere Kategorien personenbezogener Daten gilt. Für Ausnahmebewilligungen zur Akteneinsicht für wissenschaftliche Zwecke ist eine schriftliche Anfrage an den Trägerverein ZeMiT zu richten.
Die Einsicht darf erfolgen, sofern die 30-jährige (allgemeine) Schutzfrist abgelaufen und die betroffene Person bereits verstorben ist. Ist der Todestag der Person nicht zu ermitteln, gilt eine weitere Schutzfrist von 100 Jahren ab Geburt der betroffenen Person („doppelte Schutzfrist“).
Verwaltungsakten unterliegen einer 30-jährigen Sperrfrist, die ab dem Tag der letzten inhaltlichen Bearbeitung der Unterlagen beginnt.
Öffentliche Unterlagen unterliegen keiner Schutzfrist.

Reproduktionsbedingungen

In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

Schrift in den Unterlagen

Anmerkungen zu Sprache und Schrift

Findmittel

Erstelltes Findmittel

Bereich Sachverwandte Unterlagen

Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Beschreibungen

Bereich "Anmerkungen"

Alternative Identifikatoren/Signaturen

Zugriffspunkte

Zugriffspunkte (Thema)

Zugriffspunkte (Ort)

Zugriffspunkte (Name)

Zugriffspunkte (Genre)

Bereich "Beschreibungskontrolle"

Bereich Zugang

Verwandte Themen

Verwandte Personen und Organisationen

Verwandte Genres

Verwandte Orte