Bereich "Identifikation"
Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1992 - 2000 (Anlage)
Erschließungsstufe
Teilserie
Umfang und Medium
2 Archivschachteln mit Schriftgut:
Archivschachtel 1 - Konvolute Fallakten, mit Aktenbindern gebunden (ca. 7 cm), 1997-1999
Archivschachtel 2 - Konvolut Fallakten, mit Aktenbindern gebunden (ca. 4 cm), [1994]1997-1999 & 1 x Mappe Akt 1997-2000 (ca. 2,5 cm), 1 x Mappe Akt (3) 1992-2000 (ca. 3cm)
Bereich "Kontext"
Name des Bestandsbildners
Bestandsgeschichte
Bereich "Inhalt und innere Ordnung"
Eingrenzung und Inhalt
Die Konvolute enthalten Fallakten des Integrationsbeirats im Innenministerium, der in den 1990er Jahren unter Innenminister Löschnak konstituiert wurde und (zumindest) bis in die Zeit von Innenminister Einem beratend tätig war. Der Integrationsbeirat setzte sich aus Vertreter*innen von österreichischen NGOs zusammen (u.a. auch Gerhard Hetfleisch, Alev Korun, Michael Genner). In diesem Beirat wurden besondere Fälle über die Beratungsstellen aus ganz Österreich eingereicht und das Innenministerium suchte mit Druck aus dem Beirat nach Lösungen.
Ein Konvolut beschäftigt sich ausschließlich mit Fällen nach §10 Abs. 4 Fremdengesetz 1997 „Aufenthaltstitel Ehegatte/in, Lebensgefährte/in“, eines mit der Situation von Studierenden 97/98 und mit der Situation von Kosovo-Albanern 1999/2000.
Die Konvolute enthalten Fallakten, Korrespondenzen, Sitzungsunterlagen, Protokolle, Entscheidungen des VfGh und VwGh, ministerielle Schreiben zur Durchführung von Gesetzen, sowie Gesetzestexte. Bei der Archivierung wurde die ursprüngliche Ordnung der Ordner beibehalten und die Unterlagen mit Aktenbindern gebunden. Zusätzliche Dokumente, die für die Bearbeitung der Fälle bzw. für Antragstellungen notwendig waren, sind ebenso Teil der Klient*innenakten. Sie weisen eine frühere Datierung auf. Akt (3) kam später hinzu und wurde chronologisch geordnet. Hier sind auch ein Fall aus Tirol enthalten, der direkt auf Landesebene verhandelt wurde.
Zuwächse
Akt 3 am 14.1.2025 ergänzt.
Ordnung und Klassifikation
Bedingungen des Zugriffs- und Benutzungsbereichs
Benutzungsbedingungen
Es handelt sich um Schriftgut, für welches die Schutzfrist für besondere Kategorien personenbezogener Daten gilt. Die Einsicht darf erfolgen, sofern die 30-jährige (allgemeine) Schutzfrist abgelaufen und die betroffene Person bereits verstorben ist. Ist der Todestag der Person nicht zu ermitteln, gilt eine weitere Schutzfrist von 100 Jahren ab Geburt der betroffenen Person („doppelte Schutzfrist“). Für Ausnahmebewilligungen zur Akteneinsicht für wissenschaftliche Zwecke ist eine schriftliche Anfrage an den Trägerverein ZeMiT zu richten.