Bereich "Identifikation"
Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1997 - 2000 (Anlage)
Erschließungsstufe
Teilserie
Umfang und Medium
2 Archivschachteln mit Schriftgut:
Archivschachtel 1 - Konvolute Fallakten, mit Aktenbindern gebunden (ca. 7 cm), 1997-1999
Archivschachtel 2 - Konvolut Fallakten, mit Aktenbindern gebunden (ca. 4 cm), 1997-1999 & 1 x Mappe Akt 1997-2000 (ca. 2,5 cm)
Bereich "Kontext"
Name des Bestandsbildners
Bestandsgeschichte
Bereich "Inhalt und innere Ordnung"
Eingrenzung und Inhalt
Die Konvolute enthalten Fallakten des Integrationsbeirats im Innenministerium, der in den 1990er Jahren unter Innenminister Löschnak konstituiert wurde (zumindest) bis in die Zeit von Innenminister Einem beratend tätig war. Der Integrationsbeirat setzte sich aus Vertreter*innen von NGOs zusammen (u.a. auch Gerhard Hetfleisch, Alev Korun, Michael Genner). In diesem Beirat wurden besondere Fälle über die Beratungsstellen aus ganz Österreich eingereicht und das Innenministerium suchte mit Druck aus dem Beirat nach Lösungen.
Die Konvolute enthalten Fallakten, Korrespondenzen, Sitzungsunterlagen, Protokolle, sowie Gesetzestexte. Bei der Archivierung wurde die ursprüngliche Ordnung der Ordner beibehalten und die Unterlagen mit Aktenbindern gebunden. Zusätzliche Dokumente, die für die Bearbeitung der Fälle bzw. für Antragstellungen notwendig waren, sind ebenso Teil der Klient*innenakten. Sie weisen eine frühere Datierung auf.
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Bedingungen des Zugriffs- und Benutzungsbereichs
Benutzungsbedingungen
Es handelt sich um Schriftgut, für welches die Schutzfrist für besondere Kategorien personenbezogener Daten gilt. Die Einsicht darf erfolgen, sofern die 30-jährige (allgemeine) Schutzfrist abgelaufen und die betroffene Person bereits verstorben ist. Ist der Todestag der Person nicht zu ermitteln, gilt eine weitere Schutzfrist von 100 Jahren ab Geburt der betroffenen Person („doppelte Schutzfrist“). Für Ausnahmebewilligungen zur Akteneinsicht für wissenschaftliche Zwecke ist eine schriftliche Anfrage an den Trägerverein ZeMiT zu richten.