Deelarchief 4 - ARGE MigrantInnenberatung

Tätigkeitskonzept ARGE Schreiben bzgl. Novelle zum AuslBG ARGE-Schreiben bzgl. TBC-Untersuchungen Offener Brief

Identificatie

referentie code

AT ZEMIT-DAM ZEMIT-3-4

Titel

ARGE MigrantInnenberatung

Datum(s)

  • 1985 - 2011 (Vervaardig)

Beschrijvingsniveau

Deelarchief

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2 Archivschachteln mit Schriftgut

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Das unter der Dokumentensammlung "ARGE MigrantInnenberatung" archivierte Schriftgut umfasst Verwaltungsunterlagen aus den Gründungszeiten der ersten arbeitsmarktpolitischen Beratungsstelle in Wien, aber auch schriftliche Zeugnisse, die Einblicke in die Tätigkeit der ARGE und in die bundesweite Zusammenarbeit der einzelnen Einrichtungen geben. In den Mappen sind u. a. Konzepte, Stellungnahmen, Protokolle, Schriftverkehr und Materialien zur Fortbildung von Mitarbeiter*innen enthalten.

Die erste arbeitsmarktpolitische Betreuungseinrichtung für ausländische Arbeitnehmer*innen und ihre Angehörige wurde im September 1983 in Wien gegründet. Aber auch in anderen Bundesländern Österreichs etablierten sich in den folgenden Jahren solche Beratungsstellen. Die gemeinsamen Aufträge dieser Institutionen waren und sind es heute noch, Zugewanderten Beratung und Hilfeleistung in arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Fragestellungen anzubieten, insbesondere in Angelegenheiten des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) und des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG).

Im Frühjahr 1995 wurde schließlich die Arbeitsgemeinschaft der arbeitsmarktpolitischen Beratungseinrichtungen für Migrantinnen und Migranten, die „ARGE MigrantInnenberatung“, konstituiert. Bereits zuvor kooperierten die einzelnen Beratungsstellen miteinander. Mit der Gründung der ARGE sollte nun einerseits die Vernetzung und Zusammenarbeit intensiviert, andererseits gemeinsam auf geänderte politische Rahmenbedingungen, die zur Verschärfung der Arbeits- und Lebensverhältnisse von Migrant*innen führten, reagiert werden.
Folgende Einrichtungen waren Teil der ARGE MigrantInnenberatung:

  • Ausländerberatungsstelle Klagenfurt
  • Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen, Wien
  • Niederösterreichisches Betreuungs- und Informationszentrum für Migrant/innen, Baden
  • Verein Ausländer/inneninitiative NÖ-Süd, Wr. Neustadt
  • Verein zur Beratung und Betreuung von Ausländern in Salzburg (VeBBAS), Salzburg
  • Verein zur Beratung und Betreuung von Ausländern in Tirol, Innsbruck
  • Verein zur Beratung und Betreuung von Ausländern, Dornbirn
  • Verein zur Betreuung der Ausländer/innen in Oberösterreich, Linz

In der Zwischenzeit sind arbeitsmarktpolitische Beratungseinrichtungen nicht mehr in allen Bundesländern vertreten. Es kam aufgrund von sprachlichen Entwicklungen in Bezug auf die Verwendung von Begrifflichkeiten zu Namensänderungen der Institutionen, aber auch dazu, dass die Angebote der Vereine erweitert wurden. Mit Stand 2022 sind folgende arbeitsmarktpolitischen Beratungsstellen aktiv und kooperieren nach wie vor miteinander:

  • Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen, Wien
  • Institut für Arbeitsmigration, Klagenfurt
  • Migrare – Zentrum für MigrantInnen OÖ
  • ZEBRA - Interkulturelles Beratungs- und Therapiezentrum, Graz
  • Zentrum für MigrantInnen in Tirol – ZeMiT, Innsbruck

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Es gilt eine 30-jährige Sperrfrist, die ab dem Tag der letzten inhaltlichen Bearbeitung der Unterlagen beginnt. Vertraglich festgelegte Unterlagen wie Statuten, Subventionsanträge etc. stellen eine Ausnahme dar. Sie bleiben transparent und sind zugänglich. Schriftgut, dem Informationen zu Privatpersonen (Kontaktdaten, etc.) entnommen werden können, unterliegen der Schutzfrist für besondere Kategorien personenbezogener Daten.
Für Ausnahmebewilligungen zur Akteneinsicht für wissenschaftliche Zwecke ist eine schriftliche Anfrage an den Trägerverein ZeMiT zu richten.

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