Bereich "Identifikation"
Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1985 - 1997 (Anlage)
Erschließungsstufe
Teilbestand
Umfang und Medium
5 Archivschachteln mit Schriftgut (Papier und Telefaxblätter)
Bereich "Kontext"
Name des Bestandsbildners
Bestandsgeschichte
Bereich "Inhalt und innere Ordnung"
Eingrenzung und Inhalt
Mit Beginn der Jugoslawienkriege 1991 und der Fluchtbewegung stand Österreich vor einer großen Herausforderung. Nicht nur die einzelnen Landesregierungen erstellten Konzepte zur Betreuung der sog. "De-facto-Flüchtlinge" aus Bosnien und teils aus Kroatien, sondern auch Vereine und andere Institutionen. Im Bundesland Tirol kam es schließlich Ende des Jahres 1991 zu einer Fördervereinbarung zwischen der Bundesrepublik Österreich, vertreten durch die Tiroler Landesregierung, dem Verein zur Betreuung und Beratung von Ausländern in Tirol - Ausländerberatungsstelle Tirol und der Kontaktstelle der Caritas für Flüchtlingsbetreuung. So wurde die Ausländerberatungsstelle in den Jahren 1992 bis 1994 von der Tiroler Landesregierung, Abteilung Flüchtlingswesen damit beauftragt, einerseits den Geflüchteten die Flüchtlingshilfe auszubezahlen, andererseits – aufgrund der Zusammenarbeit mit der Arbeitsmarktverwaltung, aber auch der Sprachkenntnisse in Bosnisch, Kroatisch und Serbisch der Mitarbeiter*innen – integrative Arbeit zu leisten.
Doch bereits zuvor, nämlich in den 1980er Jahren bis in die 2000er Jahre, betreute der Verein immer wieder geflüchtete Personen aus der Türkei. Fallakten von Geflüchteten aus der Türkei, die vornehmlich nach dem Militärputsch im September 1980 das Land verließen, sind Teil des Bestandes und geben gemeinsam mit dem Schriftgut zur Betreuung der "De-facto-Flüchtlinge" einen Einblick in die Flüchtlingsbetreuung des Vereins.
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Bedingungen des Zugriffs- und Benutzungsbereichs
Benutzungsbedingungen
Der Teilbestand enthält einerseits Schriftgut, für welches die Schutzfrist für besondere Kategorien personenbezogener Daten gilt, andererseits Verwaltungsakten. Letztere unterliegen einer 30-jährigen Sperrfrist, die ab dem Tag der letzten inhaltlichen Bearbeitung der Unterlagen beginnt. Für Ausnahmebewilligungen zur Akteneinsicht für wissenschaftliche Zwecke ist eine schriftliche Anfrage an den Trägerverein ZeMiT zu richten. Vertraglich festgelegte Unterlagen, Informationsmaterial und Presseaussendungen stellen eine Ausnahme dar. Sie bleiben transparent und sind zugänglich.
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Bosnisch
- Deutsch
- Englisch
- Kroatisch
- Serbisch
- Türkisch