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Daniel Ndundua Dratele With digital objects
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Privatfoto

  • AT ZEMIT-DAM Sammlung-4-5-10-41
  • Item
  • 1993
  • Part of Sammlungen

Der Sichtvermerk von ausländischen Studierenden beschränkte den Aufenthaltszweck strikt auf das Studium, weshalb es diesen Student*innen nicht erlaubt war, in Österreich zu arbeiten. Den erforderlichen Nachweis zu erbringen, bedeutete eine enorme Herausforderung. Eine der wenigen Möglichkeiten war es, als Zeitungskolporteure schlecht bezahlt zu arbeiten, denn dies bedurfte keiner Beschäftigungsbewilligung. Das Inkrafttreten des Fremden- und Aufenthaltsgesetz 1993 verschärfte diese Regelungen. Vielen blieb daher nur der Schwarzarbeitsmarkt. So musste auch Daniel N. Dratele „illegalisierte“ Bauarbeiten verrichten, um das Studium abschließen zu können. Das Foto zeigt ihn bei der Ausübung dieser Arbeit.

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